vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 26 Z 2, ASGG § 49a

ArbeitsrechtARD 4809/38/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( AngG § 26 Z 2, ASGG § 49a ) Der Mangel an erforderlichen Geldmitteln rechtfertigt weder ein Vorenthalten des Gehalts oder eine Gehaltsreduzierung noch entschuldigt er eine Verzögerung der Gehaltsauszahlung und ersetzt auch keine geringere als im ASGG vorgesehene Zinsen bewirkende vertretbare Rechtsansicht. ASG Wien 18 Cga 229/95t v. 22.03.1996, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte