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AngG § 27 Z 6

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4808/12/97 Heft 4808 v. 21.1.1997

( AngG § 27 Z 6 ) Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer den Sohn des verstorbenen Arbeitgebers einen "widerlichen Emporkömmling" nannte, stellt einen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 29 Cga 211/95a v. 29.04.1996, Berufung erhoben.

Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 361/96a v. 23. 4. 1997, ARD 4855/10/97.

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