( AngG § 23 Abs 7, IESG § 1 Abs 4a ) Begegnet ein Arbeitnehmer einer angedrohten Entlassung nach Zusage einer Abfertigung mit einer Selbstkündigung, handelt es sich nicht um eine gesetzliche, sondern um eine freiwillige Abfertigung, für die kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt. OGH 8 Ob S 2112/96p v. 13.06.1996.