( ABGB § 1431 ) Personalkosten für die Materialerhaltung in Werft und Staffel gehören nicht zu den zu ersetzenden Ausbildungskosten, wenn deren Ersatz dem Piloten nicht sinnfällig gewesen sein musste, weil sie auch ohne den den Piloten betreffenden Ausbildungsaufwand - wenn auch für andere Zwecke - angefallen wären. OGH 8 Ob A 208/96 v. 11.07.1996.