( EStG § 15 Abs 2 ) Stellt ein Arbeitgeber seinen Vorstandsmitgliedern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einem büromäßig eingerichteten Dienstwagen unentgeltlich einen Chauffeur zur Verfügung, liegt darin für die Vorstandsmitglieder ein geldwerter Vorteil. Bundesfinanzhof/BRD VI R 84/95 v. 27.09.1996. (Betriebs-Berater 1996/2601, Heft 50)