Änderung des ABGB (betreffend Nichtzustandekommen eines Vertrages durch bloßes Behalten einer nicht bestellten Ware), des KSchG, des Versicherungsvertragsgesetzes und des Bundesgesetzes über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer. Bundesgesetz; BGBl I 1997/6, ausgegeben am 10. 1. 1997.