Bundesgesetz; BGBl 1996/776, 250. Stück, ausgegeben am 30. 12. 1996 (siehe schon ARD 4795/26/96)
Da die bisherige Regelung betreffend Zentrale Verwaltungsstrafevidenz von Bestrafungen nach dem AuslBG und Ausstellung von Bescheinigungen hierüber an Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 28b AuslBG und Bundesvergabegesetz) mit den EU-Richtlinien und dem EG-Vertrag unvereinbar war, weil