( BAO § 93 ) Der Hinweis auf Aktenmaterial anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung genügt den Anforderungen an einen Bescheid nicht. VwGH 95/13/0223 v. 24.09.1996. (Bescheid aufgehoben)
( BAO § 93 ) Der Hinweis auf Aktenmaterial anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung genügt den Anforderungen an einen Bescheid nicht. VwGH 95/13/0223 v. 24.09.1996. (Bescheid aufgehoben)