( EStG § 37 Abs 5 ) Selbständige, die nebenbei eine politische Tätigkeit ausüben, müssen auch nach Vollendung des 60. Lebensjahres im Zuge der Einstellung ihrer Erwerbstätigkeit ebenfalls alle politischen Funktionen (z.B. Gemeindemandatar, Bürgermeister oder Abgeordneter) zurücklegen, um bei der Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen.
BMF 11 0502/291-Pr.4/96 v. 11.12.1996