VfGH V-46/95 v. 26.11.1996
Die Beschwerde der Volksanwaltschaft gegen die Essensbonsregelung durch den Erlass BMF 07 0202/9-IV/7/94 v. 14. 12. 1994 = ARD 4612/19/94 des BMF, wurde vom VfGH wegen offenbarer Unzuständigkeit - weil der Erlass nicht als Verordnung, sondern als bloße Rechtsansicht des BMF zu qualifizieren sei - zurückgewiesen.