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Änderungen bei der Kammerumlage 2

Betriebswichtige GesetzeARD 4806/24/97 Heft 4806 v. 14.1.1997

Ab 1. 1. 1997 wird der Bundeskammeranteil an der Kammerumlage 2 - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) - von 0,07 auf 0,08% der Berechnungsgrundlage erhöht. Der Beitrag für Zwecke der Außenwirtschaftsförderung wird mit weiteren 0,13% (bisher 0,14%) der Beitragsgrundlage festgelegt.

Seitens der Landeskammern wurde bisher verlautbart:

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