( BAO § 26, FLAG § 2 Abs 8 ) Für die Annahme eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften (hier: FLAG) ist der Familienwohnsitz eines aus beruflichen Gründen getrennt lebenden Ehepaar es nur bei gemeinsam er Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung.
VwGH 93/15/0145 v. 18.01.1996