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Abgabenhaftung bei uneinbringlicher Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige

Lohnsteuer und AbgabenARD 4801/33/96 Heft 4801 v. 17.12.1996

( BAO § 9, § 80, EStG § 99 ) Wenn die Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten einer GmbH feststeht, ist auch insoweit von einem Abgabenausfall auszugehen, als es sich bei den ausständigen Abgaben um Abzugssteuern (Lohnsteuer und Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 99 EStG 1988) handelt, für die die GmbH bloß haftet, deren Einhebung bei den (eigentlichen) Abgabenschuldnern (hier: Musikern) aber unterblieb, so daß der Geschäftsführer für die uneinbringlichen Abgaben haftet.

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