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AngG § 14 Abs 2

BetriebswichtigesARD 4801/16/96 Heft 4801 v. 17.12.1996

( AngG § 14 Abs 2 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 23 Cga 61/95y v. 17. 1. 1996 = ARD 4791/19/96, betreffend Rechnungslegungspflicht über die Aufteilung von Ärztehonoraren für die Behandlung von Sonderklassepatienten, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 7 Ra 228/96t v. 07.10.1996, Revision zulässig.

Anm.: Abgeändert durch OGH 9 Ob A 69/97f v. 1. 10. 1997, ARD 4905/5/98.

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