Betriebsrat, Ehrenamt und Änderungskündigung. Artikel von RAA Dr. Erwin Rotter, Wien. Der Autor meint, daß nicht § 115 Abs 1 ArbVG, wonach das Mandat des BR-Mitglieds ein Ehrenamt ist, jeglichen Inhalts entkleidet werden sollte, sondern es muß im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dem Arbeitgeber die Möglichkeit gewährt werden, das BR-Mitglied auf Zustimmung zur Änderung des Dienstvertrags zu klagen, wenn es das Anbot auf Abschluß einer Verschlechterungsvereinbarung abgelehnt hat, womit es vergleichbaren Arbeitnehmern wieder gleichgestellt würde. (ASoK 1996/4, Heft 0)