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VStG § 31 Abs 3, Wr. VergnStG § 17 Abs 3

Lohnsteuer und AbgabenARD 4799/50/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(VStG § 31 Abs 3, Wr. VergnStG § 17 Abs 3) Die Strafbarkeitsverjährungsfrist für nicht entrichtete Vergnügungssteuer tritt mit ihrer Verkürzung für einen bestimmten Monat durch die Unterlassung ihrer Entrichtung zum Letzten des jeweiligen Vormonats ein. VwGH 94/17/0353 bis 0363 v. 24.05.1996. (Bescheide aufgehoben)

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