(KStG § 21, PSG Art VI Z 9) Die rückwirkende Aufhebung einer KESt-Befreiung von Kapitalerträgen aus Auslandsveranlagungen durch Art VI Z 9 Privatstiftungsgesetz war kein Eingriff von erheblichem Gewicht, durch den ein Steuerpflichtiger in ein berechtigtes Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage enttäuscht woren wäre.
VfGHB-2756/94 v. 19.06.1996