Der Ministerrat verabschiedete am 4. 12. 1996 die RV eines Bundesgesetzes, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen wird und das AlVG 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das AMFG, das ASGG, das ASVG, das GSVG, das BSVG, das Betriebshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete geändert werden; Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.