(ABGB § 1158) Die Einstellung von Journaldiensten samt deren zusätzlicher Verdienstmöglichkeit für einen Arbeitnehmer, der sich während dieser Verrichtungen Verfehlungen (Alkoholisierung) zuschulden kommen lassen hat, ist eine unzulässige Teilkündigung.
OGH 8 Ob A 312/95 v. 18.01.1996