Ab 1. 1. 1997 darf das hochrangige heimische Straßennetz nur mit gültiger Vignette benützt werden (Bundesstraßenfinanzierungsgesetz - BStFG 1996, BGBl 1996/201, Art 20, idF BGBl 1996/656); "Schwarzfahrer" müssen mit hohen Strafzuschlägen (etwa 200%) rechnen. Die Vignettenregelung wird für Kfz unter 12 t gelten. Für Kfz und Kfz-Kombinationen ab 12 t Gesamtgewicht wird weiterhin die Straßenbenützungsabgabe erhoben werden.
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