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GewO § 82 lit f, AngG § 27 Z 4

BetriebswichtigesARD 4796/17/96 Heft 4796 v. 29.11.1996

(GewO § 82 lit f, AngG § 27 Z 4) Wird einem Arbeitnehmer anläßlich der Erkundigung nach dem Verbleib seiner Weihnachtsremuneration mitgeteilt, er erhalte infolge seiner vielen Krankenstände keine Sonderzahlungen, ist er berechtigt, die Arbeitsleistung für die Dauer der Einholung einer Rechtsauskunft zu unterlassen, so daß ein gerechtfertigtes Dienstversäumnis des Arbeitnehmers vorliegt, das den Tatbestand des unbefugten Verlassens der Arbeit oder einer Arbeitsverweigerung nicht erfüllt. ASG Wien 15 Cga 50/95x v. 13.02.1996, rk.

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