Die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Handelsarbeitern konnten am 22. 11. 1996 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden:
Die Mindestlöhne der Lohntafel a) werden um 1,9% erhöht.
Abweichend davon wurde vereinbart eine Erhöhung von 2,1% in den niedrigeren Lohnsätzen, das sind die Mindestlöhne in der Arbeitskategorie 1 a) und b), Arbeitskategorie 2 a) und b), Arbeitskategorie 7 und Arbeitskategorie 9.