Die Regierungsvorlage zum 2. Sozialrechtsänderungsgesetz 1996 (SRÄG 1996), mit der die Änderungen des ASVG, des GSVG, des BSVG, des B-KUVG und des Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der Sozialen Sicherheit vom Ministerrat vorgeschlagen wurden (siehe ARD 4784/1 und 4788/1/96), wurde im Ausschuß - abgesehen von der Berichtigung von Redaktionsversehen und Druckfehlern - vor allem durch folgende Ergänzungen modifiziert (Gesetzwerdung durch weitere parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten):