BMF v. 12.07.1996
Das BMF schließt sich der in der Literatur vertretenen Auffassung betreffend die ergänzende Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG an. Im Falle des Fehlens eigenständiger steuerrechtlicher Vorschriften kommt demnach handelsrechtlichen Vorschriften maßgebende Bedeutung zu.