vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung von Saisondienstverhältnissen

ArbeitsrechtARD 4794/24/96 Heft 4794 v. 22.11.1996

(ABGB § 1158) Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit in einem befristeten Saisondienstverhältnis ist bei Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist für Dienstverhältnisse auf unbestimmte Zeit zulässig.

OGH 8 Ob A 2206/96m v. 12.09.1996

Die Befristung schließt zwar eine Kündigung aus, doch können die Parteien auch bei einem für einen bestimmten Zeitraum eingegangenen Dienstverhältnis zusätzlich die Möglichkeit einer Kündigung zu einem früheren Termin vereinbaren. Es darf jedoch die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist nicht kürzer als die mit dem Arbeitnehmer für seine Kündigung vereinbarte sein. Die Dauer des befristeten Dienstverhältnisses und die Möglichkeit der Kündigung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (OGH 9 Ob A 88-90/94 v. 8. 6. 1994 = ARD 4606/12/94 und OGH 8 Ob A 305/95 v. 30. 11. 1995 = ARD 4733/12/96).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte