(Ktn. GetränkeabgG § 12) Ein Antrag auf Rückzahlung eines sich aus der Selbstbemessung von Getränkesteuer ergebenden Guthabens kann nicht als Antrag auf Neufestsetzung der Abgabe angesehen werden. VwGH 95/16/0238 v. 26.06.1996. (Bescheid aufgehoben)
(Ktn. GetränkeabgG § 12) Ein Antrag auf Rückzahlung eines sich aus der Selbstbemessung von Getränkesteuer ergebenden Guthabens kann nicht als Antrag auf Neufestsetzung der Abgabe angesehen werden. VwGH 95/16/0238 v. 26.06.1996. (Bescheid aufgehoben)