Kundmachung des BMAS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse für die Sommerperiode 1996, das ist vom 1. 5. 1996 bis 31. 10. 1996, in den Wettergebieten 2, 3 und 8 um 8 Erhöhungsstunden, im Wettergebiet 9 um 24 Erhöhungsstunden und im Wettergebiet 10 um 16 Erhöhungsstunden. BMAS 37.804/9-2/96 v. 24.10.1996. (WrZ v. 8. 11. 1996)