(EO § 301 Abs 3) Wird dem Bevollmächtigten eines Arbeitgebers die Ausfolgung eines am Postamt hinterlegten Drittverbots verweigert, können dem Arbeitgeber die Kosten des infolge Nichtbehebung des Gerichtsbriefes eingeleiteten Drittschuldnerprozesses nicht angelastet werden. ASG Wien 7 Cga 83/95s v. 09.10.1995.