(AZG § 28 Abs 1, VStG § 9 Abs 2) Die Übernahme einer Position durch einen Arbeitnehmer, die seine Zuständigkeit für einen bestimmten Aufgabenbereich begründet, hat noch nicht seine konkludente Stellung als Bevollmächtigter zur Folge. VwGH 95/11/0087 v. 30.01.1996. (Bescheid aufgehoben)