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ArbVG § 122 Abs 1 Z 5

ArbeitsrechtARD 4792/6/96 Heft 4792 v. 15.11.1996

(ArbVG § 122 Abs 1 Z 5) Beschimpfungen und Verspottungen durch ein BR-Mitglied gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern sind aus der Wahrnehmung betriebsrätlicher Tätigkeit nicht entschuldbar und als erhebliche Ehrverletzung ein Entlassungsgrund. ASG Wien 22 Cga 187/94v v. 04.12.1995, Berufung erhoben.

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