(AVRAG § 2, AngG § 20 Abs 3) Dienstvertragliche Vereinbarungen können durch Übernahme eines davon abweichenden Dienstzettels allein nicht abgeändert werden.
ASG Wien 10 Cga 240/95a v. 05.03.1996
bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 186/96p v. 30. 9. 1996, Revision unzulässig