(AngG § 30) Die Erwähnung eines Arbeitnehmers vor Antritt seines Dienstverhältnisses gegenüber einem anderen Arbeitnehmer des Arbeitgebers über seine bevorstehende Einstellung stellt keinen wichtigen Grund dar, der einen Rücktritt vom Dienstvertrag seitens des Arbeitgebers rechtfertigen würde. ASG Wien 28 Cga 60/95p v. 20.02.1996, rk.