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AngG § 27 Z 2, ABGB § 1295

ArbeitsrechtARD 4791/25/96 Heft 4791 v. 12.11.1996

(AngG § 27 Z 2, ABGB § 1295) Fehler in der Buchführung schließen die Fähigkeit zur Führung der Buchhaltung nicht aus. Nur die gänzliche Unfähigkeit ist ein Entlassungsgrund; aus der mangelhaften Ausführung allein kann nicht auf die Unfähigkeit geschlossen werden.

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