(AngG § 8 Abs 8) Selbst für den Fall, daß ein Arzt die Vergebührung einer ärztlichen Bestätigung verlangt, wäre dieser Betrag über Antrag des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber rückzuerstatten. Die angebliche Gebührenpflicht stellt keinen Grund dar, der Aufforderung zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung nicht zu entsprechen. ASG Wien 10 Cga 132/95v v. 22.02.1996, Berufung erhoben.
Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 9 Ra 193/96k v. 25. 10. 1996, ARD 4809/33/97.