(ABGB § 863) Die Aussage "Wenn Sie glauben, daß ich morgen noch komme, dann täuschen Sie sich aber" ist eine eindeutige, dem Arbeitnehmer zurechenbare Auflösungserklärung. LG Salzburg 20 Cga 121/94 v. 19.01.1995. (Slg. 11.353)
(ABGB § 863) Die Aussage "Wenn Sie glauben, daß ich morgen noch komme, dann täuschen Sie sich aber" ist eine eindeutige, dem Arbeitnehmer zurechenbare Auflösungserklärung. LG Salzburg 20 Cga 121/94 v. 19.01.1995. (Slg. 11.353)