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Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe

BetriebswichtigesARD 4791/1/96 Heft 4791 v. 12.11.1996

Für alle Angestellten des Gewerbes wurde im Gegensatz zu den Arbeitern im metallverarbeitenden Gewerbe (vorbehaltlich der Erteilung der Abschlußvollmacht durch die Landesgewerbesektionen) ein neuer Kollektivvertrag mit Wirksamkeit ab 1. 1. 1997 abgeschlossen.

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