(ASVG § 253b) Deutsche Ausfallzeiten - nunmehr Anrechnungszeiten genannt - sind keine Beitragszeiten "gleichgestellten" Versicherungszeiten und daher bei allen Bruchteilsdeckungsvarianten für eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer nicht zu berücksichtigen.
OGH 10 Ob S 18/94 v. 20.02.1996