(ASVG § 228 Abs 1 Z 10) Gegen die rückwirkende Beseitigung der Bestimmung des § 228 Abs 1 Z 10 ASVG zur Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung als Ersatzzeiten vor dem 1. 1. 1956 durch die 52. ASVG-Novelle, BGBl 1994/20, wenige Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
VwGH 95/08/0214 v. 20.02.1996