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Versetzung wegen dienstlicher Spannungen durch Rechtmäßigkeitsbedenken

ArbeitsrechtARD 4789/31/96 Heft 4789 v. 5.11.1996

(BDG § 38, § 53) Spannungen zwischen Beamten, die daraus resultieren, daß ein Beamter gegenüber einem Vorgesetzten Rechtmäßigkeitsbedenken geäußert hat, können eine Versetzung aus dienstlichem Interesse rechtfertigen.

VwGH 95/12/0122 v. 06.09.1995

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