(AVRAG § 6, B-VG Art 7, StGG Art V) Ein Gesetz, das die Ausgliederung von Bediensteten eines Bundesamtes (hier: für Zivilluftfahrt) in eine private GmbH (Austro Control GmbH) zwingend normiert, ohne unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht einzugreifen, ist nicht verfassungswidrig.
VfGHG-1300/95 v. 12.06.1996