(FrNArbG § 2 Abs 2 lit f) Frauen in verantwortlicher Stellung leitender Art unterliegen dem Frauennachtarbeitsverbot auch dann nicht, wenn sie gegenüber dem Arbeitgeber weisungsgebunden und berichtspflichtig sind und eine Zeitstempelkarte verwenden müssen.
VwGH 94/11/0131 v. 19.03.1996