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Anhebung des Kilometergeldes

BetriebswichtigesARD 4788/43/96 Heft 4788 v. 29.10.1996

Infolge Überschreitens der Sieben-Prozent-Schwelle im Subindex ("privater Kraftfahrzeugverkehr") müßte das nur für die öffentlich Bediensteten gesetzlich (RGV) festzusetzende Kilometergeld für Pkw und Kombi nach der derzeitigen Gesetzeslage (ARD 4616/16/95) und bisherigen Übung, deren Fortsetzung fraglich ist, rückwirkend mit 1. 9. 1996 von bisher S 4,60 auf S 4,90 pro Kilometer erhöht werden. Pro mitfahrende Person wäre in diesem Fall mit einer Erhöhung von S 0,55 auf S 0,59, bei Motorrädern bis 250 cm3 von S 1,46 auf S 1,56 und bei Motorrädern über 250 cm3 von S 2,58 auf S 2,76 zu rechnen.

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