(EStG § 2 Abs 3) Der Verzicht auf Mietzins bei der Vermietung von Geschäftsräumen zur Sanierung des Mieters kann nicht von vornherein als dem Wirtschaftlichkeitsprinzip widersprechend und der Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung schädlich angesehen werden.
VwGH 92/13/0139 v. 03.07.1996