(ASVG § 361, § 479, § 86) Durch einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bei einem Versicherungsträger wird die gesonderte Antragstellung bzw. erforderliche Frist für den mit der Berufsunfähigkeit verbundenen Anspruch auf den Pensionszuschuß eines anderen Versicherungsträgers nicht gewahrt. OGH 10 Ob S 183/95 v. 17.10.1995.