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Bemessung der Integritätsabgeltung

SozialversicherungARD 4786/32/96 Heft 4786 v. 22.10.1996

(ASVG § 213a, RL § 2 Abs 1) Die Richtlinien für die Gewährung einer Integritätsabgeltung sind als Verordnung ausreichend gesetzlich determiniert; die Bemessungsregelung ist nicht gesetzwidrig.

VfGHG-187/94 u.v.m. v. 27.06.1996

§ 213a Abs 4 ASVG sieht vor, daß die näheren Bestimmungen zur Durchführung der Abs 1 und 2 des § 213a ASVG in Richtlinien zu regeln sind.

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