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§ 1 Abs 2 Z 2 der Richtlinien der AUVA

Betriebswichtige GesetzeARD 4783/4/96 Heft 4783 v. 11.10.1996

Aufhebung des § 1 Abs 2 Z 2 der Richtlinien der AUVA über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß § 213a ASVG durch VfGHG-187/94 u.v.a. v. 27. 6. 1996 = ARD 4783/31/96. Kundmachung des BMAS; BGBl 1996/504, 160. Stück, ausgegeben am 20. 9. 1996.

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