Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs 1 GewO 1994. Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten; BGBl 1996/506, 161. Stück ausgegeben am 24. 9. 1996.