(HKG § 57, RL 77/388/EWG Art 17 und 33) Es bestehen die Bedenken, daß die Kammerumlage I gegen das Verbot von Steuern mit Umsatzsteuercharakter verstößt bzw. das Recht auf Vorsteuerabzug verletzt.
VwGH 96/15/0065 v. 18.09.1996
Der Kammerumlage I nach § 57 Abs 1 bis 6 HKG idF der Novelle BGBl 1994/661 kommt steuerähnlicher Charakter zu (vgl. VfGHB-998/96 v. 20. 6. 1996 unter Hinweis auf VfGHB-1933/94 v. 7. 3. 1995 = ARD 4642/49/95). Die Umlage dient der Finanzierung der Aufgaben der Handelskammern; eine individuelle Zuordnung der zentralen Aufgaben der Handelskammern an einzelne Mitglieder ist nicht möglich. Seitens des VwGH bestehen - selbst unter Bedachtnahme auf Art 17 Abs 5 lit e der Richtlinie 77/388/EWG - Zweifel daran, ob die Regelung des § 57 Abs 1 bis 6 HKG betreffend die Kammerumlage I mit Art 17 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar ist.