(KVStG § 18 Abs 2 Z 3) Ein Anschaffungsgeschäft über Aktien wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits börsenumsatzsteuerpflichtig, auch wenn zu diesem Zeitpunkt eine erforderliche behördliche Bewilligung des BMF noch aussteht. VwGH 96/16/0100 v. 22.05.1996.