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Sicherheitsfachkräfte (§§ 73 bis 77 und §§ 83 bis 86 ASchG)

ArbeitsrechtARD 4780/27/96 Heft 4780 v. 1.10.1996

Information der Arbeitsinspektion

Schlüsselzahlen

Seit 1. 1. 1996 sind Sicherheitsfachkräfte zu bestellen, wenn mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Schlüsselzahl wird schrittweise bis zum Jahr 2000 herabgesetzt:

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